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Steuerersparnis für energetische Sanierungsmaßnahmen

Klimaschutzprogramm 2030: Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet

Im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen sollen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zum Beispiel durch Dämmung von Außenwänden steuerlich gefördert werden. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Die Kosten sollen mit bis zu 20 Prozent über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Möglich wäre so eine Gesamtförderung von 40.000 Euro – eine interessante Alternative zu den bisherigen Kredit- und Zuschussprogrammen der Förderbank KfW.

Bei dem Gebäude muss es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln, die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein.

Dieser finanzielle Anreiz ist ein zusätzlicher Impuls zur Energieeinsparung durch Wärmedämmung der Außenwände – auch aufgrund der gleichzeitig beschlossenen „CO2-Abgabe“, durch welche ab 2021 mit steigenden Kosten für Heizenergie zu rechnen ist.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2019 dem Entwurf für das Klimaschutzgesetz, das im Frühjahr 2020 beschlossen werden soll, zugestimmt. Die Förderungen sollen bereits für das laufende Jahr beansprucht werden können.

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